Augen auf beim E-Scooter Kauf

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Augen auf beim E-Scooter Kauf

Vorsicht vor sehr günstigen Angeboten!

11.05.2019
Die Zulassung von E-Scootern in Deutschland befindet sich auf der Zielgeraden. Während E-Scooter in anderen Ländern Europas und weltweit bereits zum Alltag in Städten gehören, hinkt Deutschland wieder einmal hinterher. Am 17. Mai soll es nun soweit sein, der Bundesrat stimmt final über die Zulassung der Elektroscooter auf deutschen Straßen gemäß Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (EkfV) ab. Obwohl einige Details (z. B. „E-Scooter nun doch nicht auf Gehwegen?“) noch offen sind, sind sich Experten ziemlich sicher, dass E-Scooter spätestens Anfang Sommer 2019 offiziell auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen.

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Was gibt es zu beachten?

Wer jetzt überlegt, sich einen Elektro-Scooter zu kaufen, sollte sich nicht von extrem günstig erscheinenden Angeboten locken lassen. Denn in der neuen Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge ist genau geregelt, welche E-Scooter eine Zulassung erhalten werden.

Alle Infos dazu in unserer E-Scooter FAQ.

Ein besonders wichtiger Aspekt dabei: Sie benötigen unbedingt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Ihren E-Tretroller. Ohne die ABE erhalten Sie keine Zulassung für Ihren E-Scooter. Klären Sie also unbedingt vorher, ob diese beim Kauf enthalten ist. Andernfalls dürfen Sie mit Ihrem elektronischen Flitzer nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Sie besitzen bereits einen E-Scooter oder interessieren sich für einen Elektro-Scooter und sind sich nicht sicher, ob dieser die geforderten Anforderungen für eine Zulassung erfüllt?

Kein Problem, kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen kostenfrei.

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Augen auf beim E-Scooter Kauf! Vorsicht bei sehr günstig erscheinenden Angeboten!

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Pressemitteilung Electric Empire & BEM e. V.

Bereits am 11. April hat deshalb der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge (Electric Empire) und Bundesverband eMobilität e.V. eine gemeinsame Pressemitteilung zu genau diesem Thema veröffentlicht. Hier der genaue Wortlaut: (Quelle: Electric Empire)

Voraussichtlich Mitte des Jahres wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten. Diese soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind, so sieht es der derzeitige Entwurf vor. Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben. Diese Bedingungen werden allerdings der breiten Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt. Insofern gehen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass alle E- Tretroller demnächst legal gefahren werden dürfen.

E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, können auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. nimmt daher mit großer Besorgnis wahr, daß diverse Handelsunternehmen aktuell mit großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert verkaufen. Fast alle Geräte erfüllen dabei nicht die oben erwähnten Anforderungen. “Die intransparente Kommunikation der neuen Regeln für E-Tretroller wird für Verbraucher zum Verhängnis”, sagt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Gerade Menschen mit geringem Einkommen freuen sich über ein Schnäppchen und mehr persönliche Mobilität und stehen am Ende mit leeren Händen da.”

“300-500 Euro sind für viele Menschen eine Menge Geld”, ergänzt Kurt Sigl, Präsident vom Bundesverband eMobilität, “und anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott. Leider ist der regulatorische Rahmen für Elektro-Tretroller in einem sehr unterentwickelten Niveau wie die gesamte E-Strategie der Bundesregierung überhaupt. Umso wichtiger ist jetzt ein positiver Start auf Konsumentenseite, weshalb wir jede Form transparenter Informationen unterstützen.“

Käufer sollten beim Kauf darauf achten, daß das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, sofern dies keine anderweitige gesetzliche Zulassung erhalten hat. Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 km/h fahren, werden keine nachträgliche ABE erhalten; ebensowenig Geräte, die keine ausreichende Lichttechnik verbaut haben. Ausnahmen sind Fahrzeuge, welche nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden können.

Über die Verbände

Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. ist einer Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen aus diesem Bereich. Sie vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Bundesverband eMobilität e.V.

Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) setzt sich langfristig dafür ein, die Mobilität in Deutschland mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Diese Zielsetzung orientiert sich an dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2020 zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu werden. Zu den Aufgaben des BEM gehört die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Elektromobilität als nachhaltiges und zukunftsweisendes Mobilitätskonzept sowie die Durchsetzung einer Chancengleichheit bei der Umstellung auf Elektromobilität.

Alle wichtigen Infos & Vorschriften für E-Scooter

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