“Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definierten elektronischen Mobilitätshilfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Darunter fallen vor allem Fahrzeuge der Marke Segway oder ähnlicher Bauart.
Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll auch “elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen” die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit gemeint sind sogenannte E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller.”
Zudem nimmt die Bundesregierung eine klare Abgrenzung von E Scooter und E Roller vor:
Abgrenzung: Der E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller wird fälschlicherweise oft als E-Roller beziehungsweise Elektroroller bezeichnet. Bei Letzterem handelt es sich jedoch um den deutlich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kompaktheit und Umweltfreundlichkeit der neuen Klasse der Elektrokleinstfahzeuge gelegt:
“Leicht, leise und umweltfreundlich”
Eine Besonderheit dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge liegt in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht. Sie sind falt- und tragbar, können unterschiedliche Transportmittel miteinander verknüpfen und auch kurze Distanzen überbrücken.
Ihr größter Vorteil ist das abgasfreie Fahren. Darüber hinaus ist der E-Antrieb geräuschärmer als der von benzinbetriebenen Varianten. Die Verordnung dient somit der Förderung der Elektromobilität und realisiert damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.”
Was sieht die Verordnung im Detail vor?
Von der Verordnung erfasst werden Fahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen:
- Lenk- oder Haltestange
- Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Erfüllung “fahrdynamischer” Mindestanforderungen
Heißt übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben.
Zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig
Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig.
Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.
Alle Informationen zur Versicherung für E Scooter findet ihr hier.
Fazit:
E Scooter dürfen also ab dem 15. Juni offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie den genannten Anforderungen entsprechen. Nun ist es an den Herstellern, entsprechend eKFV-konforme Modelle auf den deutschen Markt zu bringen. Eine Liste mit künftig verfügbaren Modellen haben wir hier für euch zusammengestellt. Diese wird regelmäßig aktualisiert.