E-Scooter Klassen Übersicht

Das Wichtigste zu E-Scooter Klassen in Deutschland

E Scooter Klassen & Arten

Viele Interessierte, die sich das erste Mal intensiver mit dem Thema Elektro-Scooter beschäftigen, treffen auf eine gewaltige Fülle neuer Informationen. Oft herrscht Verwirrung zwischen den verschiedenen Begrifflichkeiten E Scooter, E-Tretroller, E-Roller & Co. Zusätzlich ist von so genannten Elektrokleinstfahrzeugen, E Scooter Gesetz und EKF-Verordnung die Rede. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen ganzen Terminologien? Und welche Vorschriften gibt es jeweils zu beachten? In diesem Artikel versuchen wir Licht in den Dschungel der urbanen Mobilität zu bringen.

Dazu nehmen wir eine grobe Einteilung der Klassen vor, die potenziell für Verwirrung sorgen könnten.

E Scooter Klassen
Die verschiedenen Begriffe rund um Elektrokleinstfahrzeuge und E-Scooter können oft Verwirrung stiften. Mit diesem Artikel wollen wollen wir Abhilfe schaffen!

E-Scooter & Co - Eine Übersicht

KlasseHöchstgeschwindigkeit / GrenzeVersicherungspflichtMindestalterFührerscheinpflichtHelmpflicht
(Micro) E-ScooterBis 6 km/hNeinNeinNeinNein
E-ScooterBis 20 km/hJa14 JahreNeinNein
E-Roller/Mofa
L1e
Bis 45 km/h
Bis 4 kW

Ja15 JahreJa (mindestens Klasse AM)Ja
E-Roller
L3e
Bis 11 kWJa16 JahreJa (mindestens A1)Ja
E-Motorrad> 11 kWJa18 JahreJa (mindestens A)Ja

Dabei bilden Elektro-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und bis zu 20 km/h die neue Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese wurden 2019 in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge neu eingeführt und schließen somit die bisherige Gesetzeslücke für E-Scooter mit mehr als 6 km/h bis 20 km/h.

Wo kann ich mit meinem E Scooter fahren?

Wo Du mit deinem E Scooter fahren darfst, kannst Du aus folgender Übersicht entnehmen.

Zulässige Verkehrsflächen für Elektrokleinstfahrzeuge

KlasseInnerortsAußerorts
mehr als 6 km/h bis 20 km/h(1) Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen

(2) Wenn (1) nicht vorhanden auf Fahrbahnen
(1) Radwege und Seitenstreifen

(2) Wenn (1) nicht vorhanden auf Fahrbahnen

Weitere Regelungen für E-Scooter

Die Straßenverkehrsbehörden können abweichend davon für das Befahren von Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Fußgängerzonen Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h frei“ bekanntgegeben werden.

Das bedeutet, wenn Du dieses Schild siehst, darfst Du die entsprechend gekennzeichnete Fläche mit deinem E Scooter befahren.

Die Behörden können das Befahren bestimmter Verkehrsflächen natürlich auch untersagen. Das entsprechende neue Verkehrsschild trägt die Aufschrift „keine Elektrokleinstfahrzeuge“.

E-Scooter Verkehrsschild
Sind öffentliche Flächen mit diesem Verkehrsschild können auch von E-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h befahren werden.
Verbot E Scooter
Öffentliche Flächen mit dieser Kennzeichnung dürfen von E Scootern (und anderen Elektrokleinstfahrzeugen) nicht befahren werden.

Allgemeine Verhaltensregeln für alle E-Scooter Klassen

  1. Nacheinander fahren:

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

  1. Rechts fahren:

Vom Rechtsfahrgebot auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrsteifen darf nicht abgewichen werden.

  1. Richtungsänderung anzeigen

Auch wenn Blinker nicht offiziell vorgeschrieben sind, so soll der Fahrer eines EKF eine Richtungsänderung deutlich und frühzeitig durch Handzeichen ankündigen, sodass andere Verkehrsteilnehmer davon Kenntnis erlangen können.

  1. Rücksichtnahme

Wer ein EKF auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein EKF führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen. Auf gemeinsamen Geh- und sowie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden, wenn nötig muss gewartet werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ist eine Richtung durch Zusatzzeichen vorgegeben, so gilt diese entsprechend für den Verkehr mit EKF.

  1. Parken von EKF

Die für das Parken von Fahrzeugen zur Anwendung kommenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten nicht für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie werden nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

Regeln E Scooter
Bei Fahrten mit dem E-Scooter im öffentlichen Verkehr sollten unbedingt ein paar allgemeine Verhaltensregeln beachtet werden

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E-Scooter Gesetz
"Auf die Scooter - Fertig - Los!" Seit dem 15.06.2019 kann man in Deutschland legal mit dem E Scooter fahren.

Inhaltsverzeichnis

E-Scooter FAQ

Nein. Die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Eine Versicherung des Fahrzeugs ist ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nicht möglich! Eine nachträgliche ABE könntest Du zwar theoretisch erhalten, aber der damit verbundene Kosten- und Zeitaufwand wäre deutlich höher als der Preis für einen neuen E-Scooter mit Zulassung in Deutschland.

Solltest Du trotzdem mit einem nicht zugelassenen E-Scooter von den Behörden im öffentlichen Straßenverkehr erwischt werden, drohen saftige Geldstrafen und Verfahren wegen Führens eines nicht zugelassenen und nicht versicherten Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Alkohol und E-Scooter, das passt nicht zusammen und ist eine Gefährdung für dich und andere Teilnehmer am Straßenverkehr. Bis einschließlich 20 Jahren gilt deshalb eine Promille-Grenze von 0,0 für E-Scooter Fahrer. Ab 21 erhöht sich diese auf 0,5 Promille. Im Schadenfall kommt die Kfz-Haftpflicht Versicherung für entstandene Schäden auf. Der Versicherer kann jedoch bereits ab 0,3 Promille Regressforderungen geltend machen, wenn der Schaden nachweislich auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist. Das bedeutet, die Versicherung fordert den gezahlten Schaden ganz oder teilweise vom Versicherungsnehmer zurück.

Ja, die Versicherung gilt in der Regel für EU-Mitgliedsstaaten. Hier ist es jedoch ratsam die internationale Versicherungskarte (besser bekannt als „Grüne-Karte“) mitzuführen. Du kannst also deinen E-Scooter in den meisten Fällen problemlos mit in den Urlaub nehmen.

Trotzdem solltest Du dich vorher über Gesetze und Beschränkungen innerhalb des jeweiligen Landes, in das Du reisen möchtest, informieren. Was in Deutschland erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, kann in einem anderen Land verboten sein. Hier solltest Du dich vor allem über die örtlichen Regeln bezüglich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und erlaubte Flächen zur Nutzung der E-Scooter informieren.

Ja, jeder E Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h ist versicherungspflichtig. Für jeden E Scooter brauchst Du also eine Betriebserlaubnis sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die passende E-Scooter Plakette findest Du in unserem Vergleichsrechner für E-Scooter Versicherungen.

Um das günstigste Angebot für dich zu finden haben wir einen Vergleichsrechner für E-Scooter Versicherungen entwickelt.

Dieser vergleicht deine Daten automatisch mit den gängigsten Anbietern von E-Scooter Versicherungen und findet das passende Angebot für dich. Die Beantragung ist kinderleicht und 100% online. Mit nur wenigen Klicks erhältst Du deine günstige E-Scooter Versicherung. Den passenden E-Scooter Aufkleber, das Kennzeichen für deinen E-Scooter, erhältst Du meist schon am nächsten Werktag.

Ohne eigenständige Versicherung deines E Scooters kommst Du selbst für den Schaden auf und kassierst zudem eine Strafe für den Betrieb eines versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeuges ohne entsprechende Versicherung im öffentlichen Raum. Mit der passenden E-Scooter Versicherung, übernimmt diese den entstandenen Schaden, wenn Du Dritte beim Betrieb deines E-Scooter schädigst. Die Versicherung leistet für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Alle ausführlichen Informationen zur E-Scooter Versicherung findest Du in unserem entsprechenden Artikel zur E-Scooter Versicherung.

Nein, Du benötigst eine eigenständige Versicherung für deinen Elektro-Scooter.

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Das kommt vor allem auf den jeweiligen Anbieter der E-Scooter Versicherung, den gewünschten Versicherungsschutz und dein Alter an. Am besten nutzt Du unserer interaktiven Vergleichsrechner, um das günstigste Angebot für deine Versicherungsplakette für E Scooter zu finden. Bei uns kannst Du deinen E Scooter schon ab 2,09 Euro im Monat versichern.

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Ja, das Mindestalter für den Betrieb eines E Scooters mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h beträgt 14 Jahre.

Nein. Für das Fahren mit einem E-Scooter bis 25 km/h besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht in Deutschland. Zu deiner Sicherheit empfehlen wir trotzdem das Tragen eines Helms beim Fahren mit dem E-Scooter.

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